Gastprofessorinnenprogramm Sachsen

 
Aktuelle Meldungen

Polnische Gastprofessorin, gefördert durch das Gastprofessorinnenprogramm Sachsen, bereichert Forschung und Lehre der TU Chemnitz. Mehr erfahren Sie hier (Quelle: TU Chemnitz, TUCaktuell vom 16.12.2022).

 
Ziel der Förderung

Das Gastprofessorinnenprogramm zielt darauf ab, exzellente internationale und nationale Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen für die Forschung und Lehre an den sächsischen Hochschulen zu gewinnen und als attraktiver Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden sowie den Frauenanteil an den Professuren der sächsischen Hochschulen zu erhöhen.
Mit der Förderung durch das Gastprofessorinnenprogramm an einer sächsischen Hochschule können die Professorinnen, Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen ihre hochkarätigen Forschungsarbeiten bzw. künstlerische Ideen umsetzen und ihre wissenschaftliche oder künstlerische Reputation weiter steigern und so auch andere Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen ermutigen, einen gleichen Weg zu bestreiten.

 
Voraussetzungen und Auswahl

Das Gastprofessorinnenprogramm richtet sich i.d.R. an bereits berufene internationale und nationale Professorinnen und an herausragende internationale und nationale Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen aller Fachdisziplinen, die die Voraussetzungen auf eine Berufung bereits erfüllen oder eine vergleichbare Qualifikation in der Forschungstätigkeit in der Wirtschaft oder in der künstlerischen Praxis erlangt haben. Zur Zielgruppe gehören ebenso deutsche Rückkehrerinnen aus dem Ausland, die entsprechend qualifiziert sind.
Bewerbungen für das Programm können durch die Professorinnen od. Wissenschaftlerinnen selbst erfolgen oder durch die Fakultät/Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung o.ä. Einrichtung der Hochschulen.
Chancengleichheit ist ein Anliegen des Gastprofessorinnenprogramms. Im Auswahlprozess werden vielfältige Lebensbedingungen und -entwürfe wie beispielsweise Familienaufgaben sowie Behinderungen und chronische Erkrankungen berücksichtigt.
Nach positiver Befürwortung durch das jeweilige Rektorat (im Einklang mit ihren jeweiligen Strategien zur Internationalisierung und zur Akquirierung von mehr Professorinnen) werden die Anträge an den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz (geschaeftsstelle.lrk@zuv.tu-freiberg.de) i.d.R. zum 30. eines Monates weitergeleitet. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Vorstand der Landesrektorinnenkonferenz jeweils bis zum 15. des folgenden Monates in Bezug auf den Posteingang in der Geschäftsstelle der Landesrektorenkonferenz. Die maßgeblichen Kriterien für die Auswahlentscheidung sind

  • hochschullehreradäquate Eignung der Bewerberinnen (akademische bzw. künstlerische Leistungen, internationales Profil, Publikationen, Preise/Auszeichnungen);
  • Selbstständige Forschungsthematik bzw. künstlerische Thematik innerhalb des Forschungsgebietes der Fakultät bzw. ZWE o.ä. Einrichtung od.
  • Eigenständigkeit und Qualität der künstlerischen Position sowie Anschlussfähigkeit an das Profil des Studienangebotes der Kunsthochschule;
  • Ergänzung des Lehrangebots durch die Gastprofessur.

 
Einzureichende Unterlagen

Für die Bewerbung wird ein Antrag an die Rektorin/den Rektor in Form eines Vorschlagsschreibens von maximal zwei Seiten zur Begründung des Antrags, mit drei Anlagen:

  • wissenschaftlicher Lebenslauf bzw. künstlerischer Lebenslauf,
  • Publikationsliste der Kandidatin od. Nachweis künstlerischer Projekte und/oder Lehrerfahrung,
  • Kostenplan

gestellt. Die Vorhaben sollen eine hohe wissenschaftliche oder künstlerische Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens bzw. künstlerischen Vorhabens auf internationalem Niveau sowie eine Eignung zur weiteren Qualifikation als Hochschullehrerin der Kandidatinnen aufweisen. Wünschenswert sind Anknüpfungspunkte an (kooperative) Forschungsvorhaben oder vergleichbare künstlerische Projekte der Fakultät/Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung o.ä. Einrichtungen der Hochschule.

 
Art und Umfang

Das Gastprofessorinnenprogramm soll i.d.R. für Aufenthalte an den sächsischen Hochschulen bis max. 12 Monate – aber auch für kurzzeitige Aufenthalte von wenigen Wochen (Minimum 3 Monate) – von Wissenschaftlerinnen (Voraussetzung: Berufbarkeit) und Professorinnen für alle Fachdisziplinen genutzt werden. Die Zuweisung für das Gastprofessorinnenprogramm wird in Form einer Pauschale in Höhe von insgesamt 12.500 Euro pro Monat pro Gastprofessorin/-wissenschaftlerin oder -künstlerin an die jeweilige Hochschule vergeben.
Die Hochschulen finanzieren aus der Zuweisung die Personalkosten, Reisekosten und Sachkosten. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der Gastprofessorinnen/-wissenschaftlerinnen und -künstlerinnen ist in der gastgebenden Fakultät/Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung (ZWE) o.ä. Einrichtung der jeweiligen Hochschule angesiedelt. Der Gastprofessorinnen/-wissenschaftlerinnen stehen die Infrastruktur (Labor- und Arbeitsplätze, Bibliotheken etc.) der gastgebenden Fakultät/ZWE o.ä. Einrichtung der Hochschule für die Forschungs- und Lehrtätigkeit zur Verfügung.